Veränderungen im Luftrecht

Silvester kann kommen…

– zumindest aus (luft-)rechtlicher Sicht!

Anfang Juli hat der Modellflugsportverband Deutschland (MFSD, d.h. der zentral organisierte Modellflugverband im DAeC, eine Betriebserlaubnis nach Artikel 16 DVO (EU) 2019/947 i.V.m §21g Abs. 1 LuftVO vom Luftfahrtbundesamt in Braunschweig erteilt bekommen. Mit Unterschrift der Präsidentin des Luftsportverbandes Sachsen e.V. unter einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit dem MFSD im November können nun auch unsere sächsischen Modellflugvereine unter dem mit der o.g. Verbands-Betriebserlaubnis aufgespannten neuen Rechtsrahmen den Flugbetrieb mit Modellflugzeugen durchführen. Unsere Vereinsmitglieder erhalten dazu noch vor Weihnachten eine entsprechende Info-Mail.

Die (überwiegend positiven) Konsequenzen aus der neuen Rechtslage für uns werden auf der in Vorbereitung befindlichen Mitgliederversammlung zu Beginn des neuen Jahres sicher ausführlich besprochen.

Der Vereinsvorstand hat nun am 21.12.2022 einen ersten wichtigen Schritt für die Überleitung unseres Vereinsfluggeländes getan und das Gelände beim MFSD „angezeigt“. Nach dieser Geländeanzeige können wir auf unserem Vereinsflugplatz zunächst so weiterfliegen, wie bisher – auch wenn zu Silvester um 24:00 Teile der Rechtsgrundlagen für unsere bisherige Aufstiegserlaubnis nicht mehr existieren.

Damit ist auf jeden Fall gesichert, dass wir unser Neujahrsfliegen wie gewohnt durchführen können und zwei Jahre Zeit haben, unsere Flugordnung und weitere Prozeduren rund um den Flugplatz an die neue Rechtslage anzupassen.
Nebenbei: Unser neuer Rechtsrahmen gilt auch dort, wo wir im Rahmen eines Trainings oder Wettbewerbes auf der „Grünen Wiese“ fliegen möchten.

Zu all den Themen rund um dieses Thema werden wir uns auf der Mitgliederversammlung unterhalten. Wer sich schon jetzt ein wenig belesen möchte, kann detaillierte Informationen aus erster Hand im Teil „Flugbetrieb“ auf der Homepage des MFSD abgreifen. Dort gibt es auch einen FAQ-Teil für häufig gestellte Fragen.