Unter der Rubrik Verein dieser Homepage sind Wesentliche Regelungen zum Modellflug aufgeführt. Sie entspringen der neuen „Drohnenverordnung“ des Verkehrsministeriums und beinhalten u.a. den Kenntnisnachweis.
Seit dem Nachmittag des 31.08.2017 ist das Portal des DAeC für den Erwerb des Kenntnisnachweises für Modellflieger online.
Dieser Kenntnisnachweis ist ab dem 01.10.2017 für alle Modellflugpiloten obligatorisch, die keine Pilotenlizenz besitzen und mit ihren Modellen außerhalb eines zugelassenen Aufstiegsgeländes (d.h. z.B. an einem x-beliebigen Hang oder einer Wiese) über 100 m hoch und/oder mit Modellen über 2 kg Startmasse fliegen möchten. Der Gesetzgeber hat hier eine Kostenpflicht von 26,75 incl. MwSt. vorgeschrieben.
Der Erwerb des Kenntnisnachweises ist in 10 min zu bewältigen:
Nach dem Registrieren und Bestätigen per E-Mail kann der Kurzlehrgang am PC absolviert werden. Dabi müssen 3 Kontrollfragen beantwortet werden.
Ist der Test erfolgreich abgeschlossen, öffnet sich das Menü für die Bezahlung. Verschiedene Zahlungsarten werden angeboten. Ist dieser Vorgang erfolgreich verlaufen, kann der Kenntnisnachweis gedruckt werden.
Der FAQ-Bereich dieses Portals behandelt die wichtigsten Fragen um den Kenntnisnachweis und die LuftVO und wird ständig erweitert.